AGB

 

Geltungsbereich

  1. Lieferungen und Leistungen sowie sonstige rechtsgeschäftliche Handlungen im gesamten Geschäftsverkehr der Süß Systemprogrammierung GmbH erfolgen ausschließlich zu den nachstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen und den Bestimmungen in der jeweils gültigen Preislisten, soweit nicht schriftlich etwas anderes vereinbart wurde. Auf die den Vertragsprodukten beiliegenden Lizenzbedingungen der Hersteller wird ergänzend Bezug genommen.
  2. Spätestens mit Entgegennahme der Ware oder Leistung gelten diese Bedingungen als angenommen. Sie gelten auch, wenn sie bei späteren Verträgen oder Leistungen nicht mehr erwähnt werden
  3. Diese Bedingungen gelten insbesondere auch dann, wenn die andere Vertragspartei Allgemeine Geschäftsbedingungen verwendet und diese entgegenstehende oder von diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen abweichende Bedingungen enthalten. Diese Bedingungen gelten auch dann, wenn die Süß Systemprogrammierung GmbH in Kenntnis entgegenstehender und/oder abweichender Bedingungen eine vertraglich vereinbarte Lieferung /Leistung vorbehaltlos erbringt. Abweichungen von den hier aufgeführten Bedingungen sind nur wirksam vereinbart, wenn Süß Systemprogrammierung GmbH diesen ausdrücklich schriftlich zustimmt.
  4. Änderungen und Ergänzungen des Vertrages bedürfen der Schriftform. Mündliche Abreden sind unwirksam. Eine Abbedingung der Schriftform ist nur schriftlich zulässig.
  5. Mitarbeiter von Süß Systemprogrammierung GmbH oder mit der Durchführung der Leistung beauftragte Dritte sind nicht befugt, mündliche Nebenabreden zu treffen oder mündliche Zusicherungen zu geben, die vom Vertragsinhalt des von Süß Systemprogrammierung GmbH abgeschlossenen Vertrages abweichen.
  6. Angebote von Süß Systemprogrammierung GmbH sind freibleibend und unverbindlich und verstehen sich vorbehaltlich der Selbstbelieferung durch Lieferanten. Angebote gelten als angenommen und Aufträge als erteilt, wenn die Süß Systemprogrammierung GmbH dies schriftlich oder fernschriftlich bestätigt.
  7. Die Süß Systemprogrammierung GmbH ist berechtigt, von Verträgen zurückzutreten, sofern Tatsachen eintreten, die aufzeigen, dass die andere Vertragspartei nicht kreditwürdig ist.

Lieferung und Leistung

  1. Zeichnungen, Abbildungen, Maße, Gewichte oder sonstige Leistungsdaten sind nur verbindlich, wenn dies ausdrücklich schriftlich vereinbart ist. Zumutbare technische und gestalterische Abweichungen von Angaben in Prospekten, Katalogen und schriftlichen Unterlagen sowie Modell-, Konstruktions- und Materialänderungen im Zuge des technischen Fortschritts und der weiteren Entwicklung bleiben vorbehalten, ohne dass hieraus Rechte gegen die Süß Systemprogrammierung GmbH hergeleitet werden können.
  2. Die Süß Systemprogrammierung GmbH behält sich das Recht zu zumutbaren Teillieferungen/Teilleistungen und deren Fakturierung ausdrücklich vor.
  3. Der Liefer- bzw. Leistungstermin bzw. die Liefer- bzw. Leistungsfrist (im folgenden vereinfachend sämtlich stets „Liefertermin“ genannt) wird nach dem voraussichtlichen Leistungsvermögen der Süß Systemprogrammierung GmbH vereinbart und versteht sich unverbindlich und vorbehaltlich rechtzeitiger Selbstbelieferung und unvorhergesehener Umstände und Hindernisse, unabhängig davon, ob diese bei der Süß Systemprogrammierung GmbH oder beim Hersteller eintreten, insbesondere höhere Gewalt, staatliche Maßnahmen, Nichterteilung behördlicher Genehmigungen, Arbeitskämpfe jeder Art, Sabotage, Rohstoffmangel, unverschuldete verspätete Materialanlieferungen. Derartige Ereignisse verlängern den Liefertermin entsprechend und zwar auch dann, wenn sie während eines bereits eingetretenen Verzuges auftreten. Verlängert wird auch eine in diesem Falle eventuell von dem Vertragspartner gesetzte Nachfrist um die Dauer des unvorhergesehenen Ereignisses. Führen solche Ereignisse zu einem Leistungsaufschub von mehr als zwei Monaten, kann der Vertragspartner – unabhängig von anderen Rücktrittsrechten- vom Vertrag zurücktreten.
  4. Der Vertragspartner kann sechs Wochen nach Überschreiten eines unverbindlichen Liefertermins Süß Systemprogrammierung GmbH schriftlich auffordern, zu liefern bzw. zu leisten. Mit Zugang der Aufforderung gerät Süß Systemprogrammierung GmbH in Verzug. Für den Fall, dass dem Vertragspartner ein Anspruch auf Verzugsschadenersatz zusteht, wird dieser bei leichter Fahrlässigkeit von Süß Systemprogrammierung GmbH auf höchstens 5 % der vereinbarten Vergütung beschränkt . Ist der Vertragspartner eine juristische Person des öffentlichen Rechts, ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen oder ein Unternehmer, der in Ausübung seiner gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt, so sind Schadenersatzansprüche im Falle leichter Fahrlässigkeit ausgeschlossen. Tritt der Vertragspartner zusätzlich zu der Geltendmachung von Verzugsschadenersatzansprüchen vom Vertrag zurück oder macht er statt der Leistung Schadenersatz geltend, so muss er Süß Systemprogrammierung GmbH nach Ablauf der vorgenannten Frist von sechs Wochen eine angemessene Frist zur Lieferung/Leistung setzen und ist der Anspruch auf Schadenersatz statt der Leistung bei leichter Fahrlässigkeit auf maximal 25 % der vertraglichen Vergütung begrenzt. Vorstehende Haftungsbegrenzung gilt auch für den Fall, dass Süß Systemprogrammierung GmbH während eines Verzuges die Leistungserfüllung unmöglich wird. Eine Haftung der Süß Systemprogrammierung GmbH ist jedoch ausgeschlossen, wenn der Schaden auch im Falle der Einhaltung des Liefertermins eingetreten wäre. Bei der Überschreitung eines verbindlich vereinbarten Liefertermins bedarf es einer Aufforderung durch den Vertragspartner nicht, um die Süß Systemprogrammierung GmbH in Verzug zu setzen. Für die Rechte des Vertragspartners gelten die vorstehenden Regelungen.
  5. Die Süß Systemprogrammierung GmbH behält sich das Recht vor, vom Vertrag zurückzutreten, wenn die durch eines der o.g. Ereignisse hervorgerufene Liefer-/Leistungsverzögerung länger als sechs Wochen andauert und dies nicht von der Süß Systemprogrammierung GmbH zu vertreten ist.
  6. Die Vereinbarung über die Verschiebung von Liefer- bzw. Leistungsterminen bedarf der Schriftform.
  7. Bei Verzug der Annahme hat die Süß Systemprogrammierung GmbH zusätzlich zu dem Zahlungsanspruch das Recht, wahlweise einen neuen Liefer-/Leistungstermin zu bestimmen oder vom Vertrag zurückzutreten. Im Falle der Nichtabnahme kann die Süß Systemprogrammierung GmbH Schadenersatz in Höhe von 15 % der vertraglichen Vergütung geltend machen; der Nachweis eines höheren oder niedrigeren Schadens durch die Süß Systemprogrammierung GmbH oder den Vertragspartner kann erfolgen.

Prüfung und Gefahrübergang

  1. Bei Lieferung hat der Vertragspartner die Ware unverzüglich nach Erhalt auf Vollständigkeit und Übereinstimmung laut Rechnung zu überprüfen. Unterbleibt eine schriftliche Rüge, eingehend bei der Süß Systemprogrammierung GmbH binnen sechs Kalendertagen nach Erhalt, so gilt die Ware als ordnungsgemäß und vollständig geliefert, es sei denn, dass es sich um einen verdeckten Mangel handelt. Rücksendungen gelieferter Waren ohne vorheriges schriftliches Einverständnis der Süß Systemprogrammierung GmbH werden auch bei beanstandeter Ware nicht angenommen. Transportkosten und -gefahr trägt der Vertragspartner.
  2. Unwesentliche Mängel, die die Funktionstüchtigkeit des Liefer- bzw. Leistungsgegenstands nicht beeinträchtigen, berechtigen den Vertragspartner nicht zu einer Verweigerung der Abnahme.
  3. Die Gefahr geht mit Übergabe des Vertragsprodukts an den Frachtführer, dessen Beauftragten oder andere Personen, die von der Süß Systemprogrammierung GmbH benannt sind, auf den Vertragspartner über. Soweit sich der Versand ohne Verschulden der Süß Systemprogrammierung GmbH verzögert oder unmöglich wird, geht die Gefahr mit Meldung der Versandbereitschaft auf den Vertragspartner über.

Preise und Zahlungsbedingungen

  1. Die sich aus der jeweils gültigen Preisliste/dem individuellen Angebot ergebenden Preise verstehen sich als Festpreise ab Spangenberg. Mehrwertsteuer und andere gesetzliche Abgaben sowie Verpackung, Transportkosten, Transportversicherung, Umwelt- und Abwicklungspauschale werden entsprechend der jeweils geltenden Preisliste/des individuellen Angebots gesondert berechnet.
    Bei Warenbestellungen durch die Süß Systemprogrammierung GmbH gelten die vereinbarten Preise – falls nicht ausdrücklich schriftlich anders vereinbart – ebenfalls als Festpreise, sofern der Lieferant seine betreffenden Preise nicht allgemein herabsetzt. Der Lieferant verpflichtet sich, der Süß Systemprogrammierung GmbH keine ungünstigeren Preise und Bedingungen einzuräumen als anderen vergleichbaren Abnehmern.
  2. Die Süß Systemprogrammierung GmbH behält sich das Recht vor, den Preis angemessen zu erhöhen, wenn nach Abschluss des Vertrags Kostenerhöhungen – insbesondere auf Grund von Preiserhöhungen von Seiten der Lieferanten oder von Wechselkursschwankungen – bei der Süß Systemprogrammierung GmbH eintreten. Diese werden auf Verlangen nachgewiesen.
  3. Wird vom Kunden für die Reparatur eines Gerätes ein schriftlich detaillierter Kostenvoranschlag für eine Versicherung oder einen Gutachter gewünscht, wird dieser Pauschal mit 75,00€ netto berechnet. Die Kosten werden bei einer Auftragserteilung zur Reparatur oder zum Kauf eines Neugerätes in voller Höhe verrechnet.
  4. Alle Rechnungen sind, falls nichts anderes schriftlich vereinbart wurde, sofort nach Rechnungserhalt zahlbar. Rechnungsstellung erfolgt mit Lieferung/Leistung. Schecks werden nur nach schriftlicher Bestätigung durch die Süß Systemprogrammierung GmbH und lediglich erfüllungshalber angenommen.
  5. Die Süß Systemprogrammierung GmbH ist berechtigt, trotz anders lautender Bestimmungen der Vertragspartei, Zahlungen auf bestehende Forderungen in beliebiger Reihenfolge zu verrechnen.
  6. Der Vertragspartner kann gegen Ansprüche der Süß Systemprogrammierung GmbH nur mit Ansprüchen aus Gegenforderungen aufrechnen, wenn diese unbestritten oder rechtskräftig tituliert sind; ein Zurückbehaltungsrecht kann nur in dem Fall geltend gemacht werden, so es auf Ansprüchen aus dem Vertrag beruht aus welchem der Süß Systemprogrammierung GmbH die Forderung zusteht.
  7. Soweit seitens der anderen Vertragspartei oben stehende Zahlungsbedingungen nicht eingehalten werden, kann die Süß Systemprogrammierung GmbH jederzeit wahlweise Lieferung/Leistung Zug um Zug gegen Barzahlung, Vorleistung oder Sicherheitsleistung verlangen. Alle offenen Forderungen einschließlich derjenigen, für die Süß Systemprogrammierung GmbH Wechsel entgegengenommen hat oder für die Ratenzahlung vereinbart ist, werden sofort fällig.

Eigentumsvorbehalt

  1. Das Vertragsprodukt bleibt Eigentum von Süß Systemprogrammierung GmbH bis zur Erfüllung aller Forderungen aus dem Vertrag, im Falle, dass der Vertragspartner eine juristische Person des öffentlichen Rechts, öffentlich-rechtliches Sondervermögen oder ein Unternehmer in Ausübung seiner gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit ist, auch darüber hinaus aus der laufenden Geschäftsbeziehung bis zum Ausgleich der im Zusammenhang mit dem Vertrag der Süß Systemprogrammierung GmbH zustehenden Forderungen.
  2. Die andere Vertragspartei ist widerruflich zur Weitergabe der Vorbehaltsware im ordnungsgemäßen Geschäftsverkehr unter Eigentumsvorbehalt berechtigt, soweit sie ihrerseits unter eigenem Eigentumsvorbehalt weiterverkauft, nicht aber zur Verpfändung oder Sicherheitsübereignung in irgendeiner Form.
    Bei Zugriffen Dritter auf die Vorbehaltsware hat der Vertragspartner auf das Eigentum der Süß Systemprogrammierung GmbH hinzuweisen und die Süß Systemprogrammierung GmbH unverzüglich zu unterrichten.
  3. Bei Verbindung, Verarbeitung oder Vermischung der Vorbehaltsware mit Waren, deren Eigentümer nicht die Süß Systemprogrammierung GmbH ist, erwirbt die Süß Systemprogrammierung GmbH Miteigentum anteilig im Verhältnis des Rechnungswerts der Vorbehaltsware zur übrigen Ware. Be- und Verarbeitung der Vorbehaltsware erfolgen für die Süß Systemprogrammierung GmbH als Hersteller i. S. d. § 950 BGB, ohne die Süß Systemprogrammierung GmbH zu verpflichten. An der verarbeiteten Ware entsteht Miteigentum der Süß Systemprogrammierung GmbH im Sinne der vorstehenden Bestimmungen.
  4. Bei Zahlungsverzug des Vertragspartners, auch aus anderen und zukünftigen Lieferungen/Leistungen der Süß Systemprogrammierung GmbH, oder bei dessen Vermögensverfall kann die Süß Systemprogrammierung GmbH vom Vertrag zurücktreten und ist die Süß Systemprogrammierung GmbH, im Falle der Geltendmachung von Schadenersatz statt Leistung, dazu berechtigt, die Geschäftsräume des Vertragspartners zu betreten und die Vorbehaltsware an sich nehmen. Im Falle einer Vergütung nach Rücknahme sind sich die Süß Systemprogrammierung GmbH und der Vertragspartner einig, dass diese zum gewöhnlichen Verkehrswert des Vertragsgegenstandes im Zeitpunkt der Rücknahme erfolgt. Der Vertragspartner trägt sämtliche Kosten der Rücknahme und Verwertung; Verwertungskosten werden ohne Nachweis mit 5 % des gewöhnlichen Verkaufswertes vereinbart, wobei eine Erhöhung oder Reduzierung auf Nachweis der Süß Systemprogrammierung GmbH oder des Vertragspartners möglich ist.
  5. Die Geltendmachung des Eigentumsvorbehalts oder die Pfändung des Liefergegenstands durch die Süß Systemprogrammierung GmbH gelten nicht als Vertragsrücktritt, sofern der Vertragspartner Kaufmann ist.
  6. Für Test- und Vorführzwecke gelieferte Gegenstände verbleiben im Eigentum der Süß Systemprogrammierung GmbH. Sie dürfen vom Vertragspartner nur aufgrund gesonderter schriftlicher Vereinbarung mit der Süß Systemprogrammierung GmbH über den Test- und Vorführzweck hinaus benutzt werden.

Gewährleistung

  1. Die Parteien sind sich bewusst und einig, dass es nach dem Stand der Technik nicht möglich ist, Fehler der Software und Hardware unter allen Anwendungsbedingungen auszuschließen.
  2. Unter dieser Maßgabe verjähren die Ansprüche des Vertragspartners entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen zwei Jahre nach Gefahrübergang bei einem neuen Kaufgegenstand bzw. ein Jahr nach Gefahrübergang bei einem gebrauchten Kaufgegenstandes nach Maßgabe folgender Bedingungen 
    1. Die Süß Systemprogrammierung GmbH gewährleistet, dass die Vertragsprodukte in Produktinformationen allgemein zutreffend beschrieben und in diesem Rahmen grundsätzlich einsatzfähig sind. Der Gewährleistungsanspruch erstreckt sich jedoch nur soweit, wie der Hersteller der Ware diesen anerkennt. Eine Zusicherung von Eigenschaften ist nur dann gegeben, wenn die jeweiligen Angaben von der Süß Systemprogrammierung GmbH schriftlich bestätigt wurden.
    2. Die Süß Systemprogrammierung GmbH kann keine Gewähr dafür übernehmen, dass die Programmfunktionen den Anforderungen des Vertragspartners genügen bzw. in der von ihm getroffenen Auswahl zusammenarbeiten.
    3. Von der Gewährleistung ausgeschlossen sind insbesondere Mängel bzw. Schäden, die zurückzuführen sind auf betriebsbedingte Abnutzung und normalen Verschleiß, unsachgemäßen Gebrauch, Bedienungsfehler und fahrlässiges Verhalten des Kunden, Betrieb mit falscher Stromart oder -spannung sowie Anschluss an ungeeignete Stromquellen, Brand, Blitzschlag, Explosion oder netzbedingte Überspannungen, Feuchtigkeit aller Art, falsche oder fehlerhafte Programme, Software und/oder Verarbeitungsdaten sowie jegliche Verbrauchsteile, es sei denn, der Vertragspartner weist nach, dass diese Umstände nicht ursächlich für den gerügten Mangel sind. Die Gewährleistung entfällt ferner, wenn Seriennummer, Typbezeichnung oder ähnliche Kennzeichen entfernt oder unleserlich gemacht werden sowie bei Eingriffen in die Ware während der Gewährleistungszeit durch andere als die Süß Systemprogrammierung GmbH oder von der Süß Systemprogrammierung GmbH hierzu autorisierte Dritte.
    4. Gewährleistungsansprüche sind nicht übertragbar.
    5. Unabhängig von Vorstehendem gibt die Süß Systemprogrammierung GmbH etwaige weitergehende Garantie- und Gewährleistungszusagen der Hersteller in vollem Umfang an den Vertragspartner weiter, ohne dafür selbst einzustehen.
    6. Die gelieferte Ware, bzw. das Ergebnis der erbrachten Leistung ist nach Empfang sofort zu prüfen. Beanstandungen sind schriftlich binnen sechs Kalendertagen nach Erhalt eingehend bei der Süß Systemprogrammierung GmbH zu rügen.
    7. Im Gewährleistungsfall erfolgt nach Wahl der Süß Systemprogrammierung GmbH Nachbesserung oder Ersatzlieferung. Der Vertragspartner ist zur Annahme einer Ersatzlieferung gegen Rückgabe der mangelhaften Ware verpflichtet. Ersetzte Teile gehen in das Eigentum der Süß Systemprogrammierung GmbH über. Falls die Süß Systemprogrammierung GmbH Mängel innerhalb einer angemessenen, schriftlich gesetzten Nachfrist nicht beseitigt, ist der Vertragspartner berechtigt entweder die Rückgängigmachung des Vertrags oder eine angemessene Minderung zu verlangen. Weitergehende Ansprüche sind ausgeschlossen. Insbesondere haftet die Süß Systemprogrammierung GmbH nicht für Schäden, die nicht am Liefergegenstand selbst entstanden sind, für entgangenen Gewinn oder sonstige Vermögensschäden des Vertragspartners.
    8. Im Falle der Nachbesserung übernimmt die Süß Systemprogrammierung GmbH die Arbeitskosten. Alle sonstigen Kosten der Nachbesserung sowie die mit einer Lieferung verbundenen Nebenkosten, insbesondere die Transportkosten für das Ersatzstück, trägt der Kunde, soweit diese sonstigen Kosten zum Wert nicht außer Verhältnis stehen.
    9. Ergibt die Überprüfung einer Mängelanzeige, dass ein Gewährleistungsfall nicht vorliegt, ist die Süß Systemprogrammierung GmbH berechtigt, alle Aufwendungen ersetzt zu verlangen. Kosten der Überprüfung und Reparatur werden nach der jeweils aktuellen Preisliste der Süß Systemprogrammierung GmbH berechnet.
    10. Bei Inanspruchnahme der Gewährleistung sowie bei kostenpflichtigen Reparaturaufträgen und Retouren jeglicher Art hat der Vertragspartner die Abwicklungsrichtlinien des Kundendienstes in der jeweils gültigen Fassung bzw. die entsprechenden Verfahrensweisen in den jeweils gültigen Preislisten zu beachten.

Haftungsbeschränkung

  1. Ist die Süß Systemprogrammierung GmbH aufgrund der gesetzlichen Bestimmungen nach Maßgabe dieser Bedingungen zum Schadenersatz verpflichtet, so ist die Haftung für den Fall, dass der Schaden leicht fahrlässig verursacht wurde wie folgt beschränkt: Eine Haftung der Süß Systemprogrammierung GmbH ist nur im Falle der Verletzung wesentlicher vertraglicher Pflichten gegeben und auf den bei Vertragsabschluß vorhersehbaren typischen Schaden begrenzt. Vorstehende Begrenzung entfällt bei Schäden an Leben, Körper oder Gesundheit. Ist der Schaden durch eine vom Vertragspartner abgeschlossene Versicherung gedeckt, haftet die Süß Systemprogrammierung GmbH nur für die mit der Schadensregulierung beim Vertragspartner eintretenden Nachteile wie höhere Versicherungsprämie oder Zinsnachteile. Für leicht fahrlässig durch einen Mangel des Vertragsgegenstandes verursachten Schaden ist die Haftung ausgeschlossen. Unberührt bleibt die Haftung der Süß Systemprogrammierung GmbH, unabhängig ob ein Verschulden vorliegt, im Falle des arglistigen Verschweigens eines Mangels, der Übernahme einer Garantie oder nach dem Produkthaftungsgesetz. Folgen eines Lieferverzuges sind in Ziffer 2 dieser Bedingungen abschließend geregelt. Ausgeschlossen ist die persönliche Haftung der Geschäftsführer der Süß Systemprogrammierung GmbH, von Erfüllungsgehilfen und Betriebsangehörigen der Süß Systemprogrammierung GmbH für von diesen verursachte Schäden aufgrund leichter Fahrlässigkeit.

Gewerbliche Schutzrechte und Urheberrechte Dritter

  1. Die Süß Systemprogrammierung GmbH übernimmt keine Haftung dafür, dass die Vertragsprodukte keine gewerblichen Schutzrechte oder Urheberrechte Dritter verletzen. Der Vertragspartner hat die Süß Systemprogrammierung GmbH von allen gegen ihn aus diesem Grund erhobenen Ansprüchen unverzüglich in Kenntnis zu setzen.
  2. Soweit gelieferte Produkte/Leistungen nach Entwürfen oder Anweisungen des Vertragspartners gefertigt/erbracht wurden, hat dieser die Süß Systemprogrammierung GmbH von allen Ansprüchen freizustellen, die von Dritten aufgrund der Verletzung gewerblicher Schutzrechte und Urheberrechte geltend gemacht werden. Auf etwaige Prozesskosten zahlt der Vertragspartner auf Aufforderung durch die Süß Systemprogrammierung GmbH einen angemessenen Vorschuss
  3. Die Überlassung von Softwareprogrammen erfolgt gemäß der Lizenzbedingungen des jeweiligen Lizenzgebers. Der Leistungsumfang ergibt sich aus den Lizenzbedingungen der Lizenzgeber sowie den Leistungsbeschreibungen und sonstigen Benutzerhinweisen, die in den entsprechenden Benutzerhandbüchern abgedruckt sind, bzw. als Datei zur Verfügung stehen. Dies gilt insbesondere auch für Anwendungsbeschränkungen. Die Softwarevergütung schließt die Installation, Schulung und Einarbeitung nicht ein.

Besondere Regelungen für Miete

  1. Einzelheiten über den Mietgegenstand (Gerätenummer, Leistungsvermögen, Installationsbeschreibung, Zustand etc. sowie ggf. Versions-Nummer, zugesicherte Eigenschaften, Aufstellungsort, Mietzins, Laufzeit etc.) ergeben sich aus dem jeweiligen Mietvertrag. Mit dem Mietbeginn steht der Mietgegenstand zur Abholung in den Räumen der Süß Systemprogrammierung GmbH bereit. Kosten für Aufbau, Verpackung, Transport u.ä. trägt der Mieter. Nachstehende Regelungen gelten in Ergänzung des Mietvertrags sowie der Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Süß Systemprogrammierung GmbH und gehen diesen – soweit nicht anders schriftlich vereinbart – im Kollisionsfall vor.
  2. Tritt der Mieter vor Mietbeginn vom Vertrag zurück, so hat er bei einem Rücktritt bis zu 14 Tagen vor Mietbeginn 20 % , bis zu 7 Tagen vor Mietbeginn 50 %, bis zu 3 Tagen vor Mietbeginn 100% des vereinbarten Mietzinses, auch ggf. Personal- und Sachkosten, zzgl. Mehrwertsteuer zu entrichten. Hinzu kommen etwaige weitere Kosten, wie Transport u. ä. für welche ebenfalls vorgenannte Regelung gilt. Für die Zahlung dieser Beträge gilt Ziffer 4 dieser AGB entsprechend.
  3. Die Süß Systemprogrammierung GmbH gewährleistet, dass der Mietgegenstand frei von Sachmängeln ist und zugesicherte Eigenschaften vorliegen. Mit den erforderlichen Wartungsarbeiten erhält die Süß Systemprogrammierung GmbH die Betriebsbereitschaft aufrecht. Die Süß Systemprogrammierung GmbH führt diese in angemessenen Zeitabständen sowie bei technischen Störungen durch. Diese hat der Mieter Süß Systemprogrammierung GmbH unverzüglich schriftlich mitzuteilen. Die Süß Systemprogrammierung GmbH entscheidet über Art und Umfang der Wartungs- und Reparaturleistungen, wobei der Mieter verpflichtet ist, kleinere Arbeiten nach Hinweis und auf Kosten der Süß Systemprogrammierung GmbH selbst durchzuführen
  4. Der monatliche Mietzins vermindert sich um 1/30 für jeden Kalendertag, an dem der Mietgegenstand im Gewährleistungsfall länger als 12 Stunden nicht eingesetzt werden kann. Gilt dies nur für Teile des Mietgegenstands oder ist die Funktionsfähigkeit nur teilweise eingeschränkt, reduziert sich dieser Betrag entsprechend.
  5. Die Süß Systemprogrammierung GmbH ist berechtigt, die Überlassung der Mietsache von dem Zahlungseingang eines angemessenen Mietvorschusses und/oder einer Kaution abhängig zu machen.
  6. Mit Ende der Vertragslaufzeit ist die Mietsache vom Mieter an die Süß Systemprogrammierung GmbH in dessen Geschäftsräumen zurückzugeben. Kosten für Abbau, Verpackung, Transport u. ä. trägt der Mieter; ein Zurückbehaltungsrecht des Mieters ist ausgeschlossen. Im Falle einer vom Mieter verschuldeten verspäteten Herausgabe der Mietsache zahlt dieser eine Nutzungsentschädigung in Höhe des vereinbarten Mietzinses zuzüglich 20 %; die Geltendmachung weiteren Schadens ist hiervon unberührt. Bei Tagesmiete hat die Übergabe bis spätestens 12.00 Uhr zu erfolgen
  7. Untervermietung ist ausgeschlossen. Bei Verstoß gegen diese Verpflichtung oder sonstigem vertragswidrigen Gebrauch des Mieters ist die Süß Systemprogrammierung GmbH berechtigt, den Mietgegenstand unverzüglich wieder in Besitz zu nehmen. Kosten hierfür trägt der Mieter, der die Süß Systemprogrammierung GmbH zur Inbesitznahme unwiderruflich ermächtigt.
  8. Vereinbaren die Parteien im jeweiligen Mietvertrag Rahmenbedingungen für die Miete, insbesondere Verpflichtungen des Mieters im Hinblick auf bereitzustellendes Personal, Anzahl und Art der Stromanschlüsse etc. und kommt der Mieter diesen Verpflichtungen nicht vollumfänglich nach, so ist die Süß Systemprogrammierung GmbH berechtigt, das Mietverhältnis unverzüglich fristlos zu kündigen und vom Mieter Schadenersatz zu verlangen.
  9. Untervermietung ist ausgeschlossen. Bei Verstoß gegen diese Verpflichtung oder sonstigem vertragswidrigen Gebrauch des Mieters ist die Süß Systemprogrammierung GmbH berechtigt, den Mietgegenstand unverzüglich wieder in Besitz zu nehmen. Kosten hierfür trägt der Mieter, der die Süß Systemprogrammierung GmbH zur Inbesitznahme unwiderruflich ermächtigt.
  10. Vereinbaren die Parteien im jeweiligen Mietvertrag Rahmenbedingungen für die Miete, insbesondere Verpflichtungen des Mieters im Hinblick auf bereitzustellendes Personal, Anzahl und Art der Stromanschlüsse etc. und kommt der Mieter diesen Verpflichtungen nicht vollumfänglich nach, so ist die Süß Systemprogrammierung GmbH berechtigt, das Mietverhältnis unverzüglich fristlos zu kündigen und vom Mieter Schadenersatz zu verlangen.

Export- und Importgenehmigungen

  1. Von Süß Systemprogrammierung GmbH gelieferte Produkte und technisches Know-How sind zur Benutzung und zum Verbleib in dem mit dem Vertragspartner vereinbarten Lieferland bestimmt. Die Wiederausfuhr von Vertragsprodukten – einzeln oder in systemintegrierter Form – ist für den Vertragspartner genehmigungspflichtig und unterliegt grundsätzlich den Außenwirtschafts-vorschriften der Bundesrepublik Deutschland bzw. des anderen mit dem Vertragspartner vereinbarten Lieferlandes.
    Der Vertragspartner ist verpflichtet, sich über die Vorschriften selbstständig nach deutschen Bestimmungen beim Bundesausfuhramt in 65760 Eschborn/Taunus, nach US-Bestimmungen beim US-Department of Commerce, Office of Export Administration, Washington, D.C. 20230, zu erkundigen.
    Unabhängig davon, ob der Vertragspartner den endgültigen Bestimmungsort der gelieferten Vertragsprodukte angibt, obliegt es dessen eigener Verantwortung, die ggf. notwendige Genehmigung der jeweils zuständigen Außenwirtschaftsbehörden einzuholen, bevor er solche Produkte exportiert.
  2. Jede Weiterlieferung von Vertragsprodukten durch Vertragspartner an Dritte, mit und ohne Kenntnis der Süß Systemprogrammierung GmbH, bedarf gleichzeitig der Übertragung der Exportgenehmigungsbedingungen. Der Vertragspartner haftet für die ordnungsgemäße Beachtung dieser Bedingungen gegenüber der Süß Systemprogrammierung GmbH.

EG-Einfuhrumsatzsteuer

  1. Soweit der Vertragspartner seinen Sitz außerhalb Deutschlands hat, ist er zur Einhaltung der Regelungen der Einfuhrumsatzsteuer der Europäischen Union verpflichtet. Hierzu gehört insbesondere die Bekanntgabe der Umsatzsteuer-Identifikations-Nummer an die Süß Systemprogrammierung GmbH ohne gesonderte Anfrage. Der Vertragspartner ist verpflichtet, auf Anfrage die notwendigen Auskünfte hinsichtlich seiner Eigenschaft als Unternehmer, hinsichtlich der Verwendung und des Transports der gelieferten Waren sowie hinsichtlich der statistischen Meldepflicht an die Süß Systemprogrammierung GmbH zu erteilen.
  2. Der Vertragspartner ist verpflichtet, jeglichen Aufwand – insbesondere eine angemessene Bearbeitungsgebühr – der der Süß Systemprogrammierung GmbH aus mangelhaften bzw. fehlerhaften Angaben des Vertragspartners zur Einfuhrumsatzsteuer entsteht, zu ersetzen.
  3. Jegliche Haftung der Süß Systemprogrammierung GmbH aus den Folgen der Angaben des Vertragspartners zur Einfuhrumsatzsteuer bzw. den relevanten Daten hierzu ist ausgeschlossen, soweit von Seiten der Süß Systemprogrammierung GmbH nicht Vorsatz bzw. grobe Fahrlässigkeit vorliegt.

Allgemeine Bestimmungen

  1. Der Vertragspartner ist nicht berechtigt, seine Ansprüche aus dem Vertrag ohne vorherige schriftliche Zustimmung durch die Süß Systemprogrammierung GmbH abzutreten.
  2. Erfüllungsort und ausschließlicher Gerichtsstand – soweit nach den gesetzlichen Regeln zulässig vereinbar – für alle unmittelbar und mittelbar aus dem Vertragsverhältnis resultierenden Rechtsstreitigkeiten ist Melsungen. Die Süß Systemprogrammierung GmbH ist jedoch berechtigt, den Vertragspartner an jedem anderen gesetzlichen Gerichtsstand nach Wahl der Süß Systemprogrammierung GmbH zu verklagen.
  3. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
  4. Die Auftragsabwicklung erfolgt innerhalb der Süß Systemprogrammierung GmbH mit Hilfe automatischer Datenverarbeitung. Der Vertragspartner erteilt hiermit der Süß Systemprogrammierung GmbH seine ausdrückliche Zustimmung zur Speicherung und Verarbeitung im Rahmen vertraglicher Beziehungen bekannt gewordenen und zur Auftragsabwicklung notwendigen Daten nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen zum Datenschutz.
  5. Sollten eine oder mehrere Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein oder werden oder dieser Vertragstext eine Regelungslücke enthalten, so werden die Vertragsparteien die unwirksamen oder unvollständigen Bestimmungen durch angemessene wirksame Regelungen ersetzen oder ergänzen, die dem wirtschaftlichen Zweck der gewollten Regelung entsprechen. Die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen bleibt davon unberührt.